Bedingungen und Konditionen: Partner-Rückerstattungsprogramm für Ereignisse in der IT-Branche
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Dieses Dokument enthält die Teilnahmebedingungen für das Partner-Erstattungsprogramm für IT-Branchen-Ereignisse (das „Programm“). Partner, die die im Rahmen des Programms angebotenen Anreize und Teilfinanzierungen in Anspruch nehmen möchten, müssen vor der Antragstellung die in diesem Dokument aufgeführten Teilnahmebedingungen lesen und akzeptieren. Mit der Teilnahme am Programm erklären Sie sich damit einverstanden, die Allgemeinen Aktionsbedingungen (die „Bedingungen“) einzuhalten, die unter https://www.nakivo.com/resources/promo/nakivo-promotion-general-terms/ und die NAKIVO-Datenschutzrichtlinie, die unter https://www.nakivo.com/support/privacy-policy/ (die „Datenschutzrichtlinie”) verfügbar ist. Wenn Sie mit den Bedingungen und/oder der Datenschutzrichtlinie nicht einverstanden sind, nehmen Sie nicht am Programm teil.
Programm-Periode
Beginnen bei: 1. September 2025.
Ende um: 31. Dezember 2025.
1. Programmübersicht
Das Programm wurde entwickelt, um NAKIVO-Partnern bei der Teilnahme an Offline-Veranstaltungen der IT-Branche ("Event(s)") zu helfen, um das Umsatzwachstum zu fördern und die Nachfrage nach NAKIVO Backup & Replication und den damit verbundenen Dienstleistungen in ihren Märkten zu steigern. Während der Ereignisse unterstützt NAKIVO die Partner mit Organisation, Marketinginhalten und der teilweisen Erstattung der Kosten, die direkt mit der Teilnahme an einem Ereignis verbunden sind.
2. Begriffsbestimmungen
- "Teilnehmer" bezeichnet eine Person oder Organisation, die am Kauf oder Wiederverkauf von NAKIVO-Produkten oder am Ausbau bestehender Beziehungen zwischen Endverbrauchern oder Vertriebspartnern und NAKIVO interessiert ist. Um Zweifel auszuschließen, wird eine juristische Person als ein einziger Teilnehmer betrachtet, unabhängig davon, wie viele Personen an der gemeinsamen Veranstaltung teilnehmen.
- "IT-Industrie-Event" oder "Event" bezeichnet eine persönliche (offline), marketingorientierte Zusammenkunft, die als Teil einer professionellen IT-Ausstellung, Messe oder eines ähnlichen Branchenereignisses organisiert wird.
- "Partner" bezeichnet die Geschäftseinheit (Vertriebspartner oder Wiederverkäufer), die:
- einen gültigen Vertriebs- oder Wiederverkäufervertrag mit NAKIVO hat;
- NAKIVO Produkte und Dienstleistungen bei einem Ereignis ausstellt; und
- die Anforderungen des NAKIVO Partnerprogramms erfüllt.
- "Kontakte" bezeichnet die Kontaktdaten eines Teilnehmers, die rechtmäßig durch direkte Anfragen, die Übermittlung von Kontaktdaten, die Zusendung von Marketingmaterial, die Teilnahme an Werbeaktivitäten oder andere Interaktionen erhalten wurden, die ein potenzielles kommerzielles Interesse und die Zustimmung zur Kontaktaufnahme von oder im Namen von NAKIVO belegen.
- "Marketingmaterialien" bezeichnet alle Werbe- und Begleitmaterialien, die von NAKIVO erstellt und dem Partner zur Verwendung in Verbindung mit einem Ereignis zur Verfügung gestellt werden.
- "Veranstaltungsort" bezeichnet die Person oder Einrichtung, die das Ereignis hostet und die Räumlichkeiten für das Ereignis zur Verfügung stellt. Der Veranstaltungsort kann bestimmte Regeln und Bedingungen durchsetzen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Veranstaltungsorganisation, öffentliche Ordnung, Gesundheit und Sicherheit, Lärm, Verkauf vor Ort usw.), die für Partner und Teilnehmer verbindlich sind.
3. Kriterien für die Förderungswürdigkeit
- Um für das Programm in Frage zu kommen, muss der Partner die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Er muss ein bestehender NAKIVO-Partner sein;
- Er muss die Genehmigung des Ereignisses durch NAKIVO gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen sicherstellen; und
- Er muss diese Bedingungen für das Programm akzeptieren und einhalten.
Um für eine Teilerstattung von NAKIVO in Frage zu kommen, muss die Veranstaltung mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:
Vertriebspartner:- Erweiterung des Vertriebsnetzes von NAKIVO durch die Anwerbung neuer Vertriebspartner; und/oder
- Reaktivierung von Vertriebspartnern, die in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen oder länger keinen Kauf getätigt haben.
- Neukunden akquirieren, d.h. Lead-Generierung und Verkauf an neue potenzielle Kunden; und/oder
- Bestehende Kunden entwickeln, upsellen und/oder halten.
- Das Ereignis sollte vom Partner gemeinsam mit den Vertriebs- und Marketingteams von NAKIVO geplant werden und muss von NAKIVO vorab genehmigt werden.
4. Verfahren zur Organisation von und Teilnahme an Ereignissen
2. Beantragung der Genehmigung durch NAKIVO;
3. Erhalt der Genehmigung durch NAKIVO;
4. Teilnahme an den Ereignissen;
5. Sofortige Übermittlung der Kontakte an NAKIVO;
6. Ergebnisse und Nachweis der Teilnahme;
7. Beantragung der Erstattung (Vorlage von Rechnungen);
8. Zahlungseingang.
Bei Fragen zu den einzelnen Schritten wenden sich Partner bitte an ihren NAKIVO Channel Manager oder Channel Event Manager, der sie durch das Verfahren zur Erstattung eines Teils der Veranstaltungskosten begleitet.
5. Anreize und Finanzierung
- NAKIVO erstattet einen im Voraus vereinbarten Prozentsatz der Kosten für das vorab genehmigte Ereignis auf der Grundlage der vorgelegten Rechnungen.
- Die Anzahl der Ereignisse, die von NAKIVO im Rahmen dieses Programms teilweise finanziert werden können, ist auf zwei (2) pro Quartal begrenzt. Die Anzahl der Ereignisse, die von einem einzelnen Partner gehostet werden können, ist auf bis zu zwei (2) pro Quartal begrenzt.
- Die Höhe der Erstattung durch NAKIVO muss für jedes Ereignis mindestens 30 Tage vor dem Datum des Ereignisses im Voraus genehmigt werden.
- Wenn ein Ereignis abgebrochen, das Datum um mehr als 14 Tage verschoben und/oder der Veranstaltungsort geändert wird, muss der Partner die Genehmigung für das Ereignis erneut beantragen.
- Genehmigte Mittel, die für ein genehmigtes Ereignis ungenutzt bleiben, verfallen automatisch, wenn das Ereignis nicht zum vereinbarten Datum oder am vereinbarten Veranstaltungsort stattfindet.
- Die folgenden Ausgaben werden NICHT von NAKIVO im Rahmen des Programms übernommen:
- Marketingaktivitäten ohne ordnungsgemäßen Nachweis der Teilnahme und ohne Rechnungen;
- Reisen zu oder von Ereignissen;
- Unterkunftskosten;
- Steuerbezogene Ausgaben; und
- Alle Ausgaben, die nicht mit NAKIVO in Verbindung stehen.
6. Planung
Um ein Ereignis mit NAKIVO zu planen, muss der Partner einen NAKIVO Channel Manager und/oder Event Manager kontaktieren, um die vorläufigen Details des Ereignisses zu besprechen. Die folgenden Details müssen besprochen werden:
b) Datum;
c) Zielgruppe;
d) Voraussichtliche Teilnehmerzahl;
e) Gestaltung und Branding des Standes oder Ausstellungsraums;
f) Budget;
g) Veranstaltungsort;
h) Geltende Geschäftsbedingungen des Veranstaltungsortes;
i) Vortragstermin von NAKIVO (falls vorhanden);
j) Werbegeschenke (falls vorhanden);
k) Für die Veranstaltung erforderliche Marketinginhalte;
l) Aktivitäten vor der Veranstaltung, um mehr Teilnehmer zu gewinnen; und
m) Weitere Aktivitäten im Land nach der Veranstaltung, wie Webinare, Mailings, Telemarketing-Kampagnen, Beiträge in sozialen Medien usw.
7. Beantragen der NAKIVO-Zulassung
Um die Genehmigung für eine Veranstaltung anzuwenden, müssen Partner eine E-Mail-Anwendung mit detaillierten Informationen zur Veranstaltung an ihren NAKIVO Channel Manager und Channel Event Manager senden (siehe Planning). NAKIVO bewertet die Anwendung auf der Grundlage der vom Partner bereitgestellten Informationen.
Wenn der Partner Details zu bereits genehmigten Ereignissen ändert, muss er die Anwendung mit den Änderungen erneut bei NAKIVO zur erneuten Genehmigung einreichen.
NAKIVO behält sich das Recht vor, vor der Erteilung der Genehmigung zusätzliche Informationen und/oder Dokumente anzufordern.
8. Sicherstellung der NAKIVO-Zulassung
NAKIVO prüft und bewertet den Antrag auf Genehmigung der Veranstaltung innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Antrags. Sobald der Antrag ohne Einschränkungen oder Bedingungen genehmigt oder abgelehnt wurde, informiert NAKIVO den Partner per E-Mail über die Entscheidung.
NAKIVO betrachtet eine mündliche Genehmigung in keiner Weise als verbindlich. Der Partner darf mit den Vorbereitungen für die Veranstaltung erst beginnen, wenn die Anwendung von NAKIVO schriftlich genehmigt wurde.
9. Teilnahme an Ereignissen
Der Partner ist dafür verantwortlich, einen Antrag für Ereignisse zu stellen, die von Dritten organisiert werden (z. B. Messen), oder einen Veranstaltungsort für vom Partner organisierte Ereignisse zu buchen.
Der Partner ist außerdem dafür verantwortlich, die geltenden Regeln und Bedingungen für Ereignisse und Veranstaltungsorte einzuhalten.
NAKIVO stellt Marketingmaterialien, Marketinginhalte und Marken-Werbegeschenke zur Verfügung, sofern dies während des Planungsprozesses mit dem Partner vereinbart wurde.
10. Unverzügliche Lieferung der Kontakte an NAKIVO
Bei der Verarbeitung von Teilnehmern zum Erstellen einer Kontaktliste ist Zeit ein entscheidender Faktor. Der Partner verpflichtet sich, eine konsolidierte Liste der Kontakte innerhalb von fünf (5) Tagen an NAKIVO zu übermitteln: .
Die konsolidierte Liste der Kontakte muss die folgenden Angaben zu den Teilnehmern enthalten:
- Firmenname;
- Erster und Nachname;
- Berufsbezeichnung;
- E-Mail-Adresse des Unternehmens (öffentliche E-Mail-Domains wie Yahoo, Gmail, Hotmail usw. sind für das Programm nicht zulässig);
- Geschäftliche Telefonnummer; und
- Land (sofern dies nach den geltenden Datenschutzgesetzen zulässig ist).
11. Ergebnisse und Teilnahmenachweis
Nach erfolgreichem Abschluss der genehmigten Veranstaltung muss der Partner NAKIVO die Ergebnisse, den Nachweis der Teilnahme an der Veranstaltung und die mit der Veranstaltung verbundenen Rechnungen vorlegen, um den vereinbarten Erstattungsbetrag geltend machen zu können.
NAKIVO erwartet, dass die Veranstaltung zu umsetzbaren und monetarisierbaren Ergebnissen führt. Der Partner muss die Ergebnisse und den Nachweis der Teilnahme innerhalb von 15 Tagen von Ende der Veranstaltung per E-Mail an den NAKIVO Channel Manager und Channel Event Manager des Partners senden.
Die folgenden Informationen müssen enthalten sein:
- Visueller Nachweis der Veranstaltungsergebnisse (Veranstaltungsbilder und -videos);
- Bestätigung der rechtzeitigen Übermittlung der Kontakte an NAKIVO;
- Rechnungen von Dritten und andere Unterlagen, die in direktem Zusammenhang mit den Ereignissen stehen und von NAKIVO angefordert werden können.
12. Beantragung der Rückerstattung
Um eine teilweise Erstattung der Kosten für die Veranstaltung durch NAKIVO zu beantragen, muss der Partner eine Rechnung per E-Mail von seinem NAKIVO Channel Manager senden, die alle für eine Überweisung erforderlichen Angaben enthält.
Auf der Grundlage der erhaltenen Unterlagen (wie in Abschnitt 5 Incentives and Fundingbeschrieben) entscheidet NAKIVO, ob der Partner die festgelegten Anforderungen erfüllt hat. Wenn NAKIVO zu dem Schluss kommt, dass der Partner alle Anforderungen vollständig erfüllt hat, wird der vereinbarte Teilbetrag der Erstattung schriftlich zur Auszahlung genehmigt. Wenn die tatsächliche Teilnehmerzahl eines Ereignisses um 50 % oder mehr unter der von NAKIVO vereinbarten und genehmigten Teilnehmerzahl liegt, kann NAKIVO beschließen, die Aktivität nicht oder nur teilweise zu finanzieren.
13. Zahlungseingang
Die Zahlungen für die Veranstaltung erfolgen auf der Grundlage des genehmigten Betrags. Alle zusätzlichen Kosten der Veranstaltung, die über den vereinbarten Betrag hinausgehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Partners.
NAKIVO leistet die Zahlung innerhalb von 60 Tagen nach Genehmigung des Erstattungsantrags des Partners. Wenn der Partner die Zahlung innerhalb dieses Zeitraums nicht per Überweisung erhält, sollte er sich an seinen NAKIVO Channel Manager wenden.
14. Zahlung
Zahlungen werden per Überweisung getätigt. Der Partner muss NAKIVO alle Finanz- und Bankinformationen zur Verfügung stellen, die für eine Zahlung erforderlich sind. Werden diese Informationen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Aufforderung durch NAKIVO zur Verfügung gestellt, kann dies zum Verfall der dem Partner von NAKIVO geschuldeten Beträge führen.
Jegliche Ansprüche bezüglich des Zahlungsbetrages müssen spätestens dreißig (30) Tage nach Erhalt der Zahlung schriftlich (zusammen mit den aktuellen Kontaktinformationen des Partners) bei NAKIVO eingehen. Erhält NAKIVO innerhalb dieser Frist von dreißig (30) Tagen keine schriftliche Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass der Partner auf eine solche Forderung verzichtet.
Die Entscheidungen von NAKIVO in Bezug auf das genehmigte Ereignis und die Höhe der Zahlungen liegen im alleinigen Ermessen von NAKIVO. Alle Entscheidungen sind endgültig.
Alle Zahlungen enthalten keine Steuern. Der Partner ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die sich aus den für die Veranstaltung erhaltenen Zahlungen ergeben. Jede Partei kommt für ihre eigenen Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit dem Messe-Event auf, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
15. Prüfung
Der Partner muss alle relevanten Unterlagen, die sich auf die Veranstaltung und die damit verbundenen Marketingaktivitäten beziehen, für 3 Jahre ab dem Datum des Erhalts des Teilerstattungsbetrags per Überweisung aufbewahren. NAKIVO behält sich das Recht vor, den Leistungs- und Teilnahmenachweis mit oder ohne Begründung zu prüfen. Wenn NAKIVO sich zu einer solchen Prüfung entschließt, hat der Partner NAKIVO alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
16. Zusicherungen und Garantien
Der Aussteller sichert zu und gewährleistet, dass:
- Er hat das Recht, die Befugnis und die Autorität, an der Veranstaltung teilzunehmen und die Regeln und Bedingungen des Veranstaltungsorts einzuhalten;
- Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Teilnahme an der Veranstaltung wird er keine Vereinbarungen mit Dritten verletzen und sich strikt an diese Bedingungen halten;
- Die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Veranstaltungsteilnahme und der damit verbundenen Marketingaktivitäten erfolgt in Übereinstimmung mit allen geltenden Normen, Gesetzen, Regeln und Vorschriften;
- die Marketingaktivitäten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung keine Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Warenzeichen oder andere Eigentumsrechte einer anderen Partei verletzen oder missbrauchen; und
- Die Veranstaltung und die damit verbundenen Marketingaktivitäten werden auf professionelle, rechtmäßige und ethische Weise durchgeführt und enthalten keine verleumderischen, trügerischen, sachlich falschen oder irreführenden Aussagen oder Praktiken.
- Von übermäßiger Bewirtung oder Geschenken an die Teilnehmer, die als Bestechung oder unlauterer Vorteil angesehen werden könnten, hat der Partner abzusehen.
17. Keine Garantien
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Bestimmungen lehnt NAKIVO ausdrücklich alle anderen ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Garantien ab, wie z. B. Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentumsrechts und der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Dies gilt auch für alle stillschweigenden Garantien, die sich von der Leistung, dem Handel, dem Handelsbrauch, dem Fehlen von Fehlern, der zufriedenstellenden Bedingung oder der Qualität ableiten.
18. Entschädigung
Auf Verlangen von NAKIVO wird der Partner NAKIVO von allen Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Kosten, Verbindlichkeiten, Ausgaben und Schäden (einschließlich Anwaltskosten und -gebühren) Dritter (zusammenfassend als "Ansprüche" bezeichnet) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die sich aus oder in Verbindung mit der Leistung des Partners im Rahmen der Veranstaltung ergeben, einschließlich aller Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung, den Regeln und Bedingungen des Veranstaltungsorts sowie den damit verbundenen Marketingaktivitäten erhoben werden.
19. Begrenzung der Haftung
Soweit dies gesetzlich zulässig ist, haftet keine der Parteien für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, Strafschadensersatz, besondere oder exemplarische Schäden, die sich aus dieser Vereinbarung oder ihrer Erfüllung ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen. Dieser Ausschluss gilt unabhängig von der Rechtstheorie, auf die sich ein Anspruch auf solche Schäden stützt, unabhängig davon, ob die Parteien auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden, ob solche Schäden vernünftigerweise vorhersehbar waren oder ob die Anwendung des Ausschlusses dazu führt, dass ein Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Dieser Ausschluss gilt nicht für die Entschädigungsverpflichtungen des Partners, die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von NAKIVO oder vorsätzliches Fehlverhalten.
20. Geistiges Eigentum
NAKIVO gewährt dem Partner eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht abtretbare, eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der Marketingmaterialien ausschließlich in Verbindung mit der von NAKIVO genehmigten Messeveranstaltung und den damit verbundenen Marketingaktivitäten. Der Partner darf die Marketingmaterialien nicht verändern. Sofern nicht ausdrücklich an den Partner lizenziert, behält NAKIVO alle Rechte, Titel und Interessen an den Marketingmaterialien (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte).
21. Sonstiges
Die Teilnahme an der Veranstaltung und den damit verbundenen Marketingaktivitäten ist freiwillig. Die Teilnahme an der Veranstaltung, diesem Programm und den damit verbundenen Marketingaktivitäten begründet kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, keine Partnerschaft, kein Joint-Venture und keine Agenturbeziehung und kein Franchise. Weder der Partner noch einer seiner Vertreter darf im Namen von NAKIVO irgendwelche Zusicherungen, Garantien oder Versprechen abgeben. Der Partner ist allein für die Einhaltung aller geltenden lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Gesetze und Vorschriften verantwortlich, die sich auf seine Aktivitäten bei der Organisation der Veranstaltung beziehen.
22. Haftungsausschluss
NAKIVO hat das Recht, die Aktivitäten des Events abzubrechen oder die Anforderungen des Events, die damit verbundenen Marketingaktivitäten oder den Teilerstattungssatz jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern.