ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG (EULA)
(03/12/2018)
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DURCH ÖFFNEN DES PAKETS, INSTALLIEREN, DRÜCKEN VON "ZUSTIMMEN" ODER "JA" ODER "AKZEPTIEREN" ODER BENUTZEN DES PRODUKTES ERKLÄRT SICH DAS UNTERNEHMEN ODER DIE EINZELPERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG ABSCHLIESST, MIT DEN FOLGENDEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. SIE BESTÄTIGEN DARÜBER HINAUS, dass Sie unsere Datenschutzrichtlinie für das Produkt gelesen und akzeptiert haben www.nakivo.com/support/privacy-policy/. WENN SIE MIT EINER DIESER BEDINGUNGEN ODER UNSERER DATENSCHUTZRICHTLINIE NICHT EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER BENUTZEN SIE DAS PRODUKT NICHT UND GEBEN SIE ES UNVERZÜGLICH AN NAKIVO ODER IHREN NAKIVO VERTRIEBSPARTNER ZURÜCK. WENN SIE DIESE VEREINBARUNG ABLEHNEN, ERHALTEN SIE KEINE LIZENZ ZUR NUTZUNG DES PRODUKTS.
Dieser Vertrag ("Vertrag") besteht zwischen der Person, die diesen Vertrag abschließt ("Kunde"), und der NAKIVO-Einheit für das jeweilige Gebiet, wie in Abschnitt 19 beschrieben ("NAKIVO"). Zusätzlich zu den in dieser Vereinbarung auferlegten Beschränkungen gelten für Ihre Nutzung des Produkts alle anderen Nutzungsbeschränkungen, die in den Installationsanweisungen oder Freigebenotizen des Produkts enthalten sind.
Territorium: Das Land, in dem der Kunde die Lizenz erworben hat.
1. ALLGEMEINE DEFINITIONEN
"Verbundenes Unternehmen" ist ein Unternehmen, das NAKIVO oder den Kunden kontrolliert, von NAKIVO kontrolliert wird oder die gemeinsame Kontrolle mit NAKIVO oder dem Kunden teilt, wobei sich diese Kontrolle entweder (a) aus einer direkten oder indirekten Beteiligung von mehr als 50 % oder (b) aus der Befugnis ergibt, das Management und die Richtlinien zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Aktien durch Vertrag oder auf andere Weise, gleich der Befugnis, die durch eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 50 % gegeben ist.
"Dokumentation" bezeichnet die technischen Veröffentlichungen in Bezug auf die Software, wie z. B. Freigeben, Referenz, Benutzer, Installation, Systemadministrator und technische Richtlinien, die dem Produkt beiliegen.
"Lizenzierte Kapazität" ist die Menge jedes lizenzierten Produkts, wie in der Bestellung festgelegt.
"Bestellung" ist ein vereinbartes schriftliches oder elektronisches Dokument, das den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegt und in dem die zu lizenzierenden Produkte und ihre lizenzierte Kapazität und/oder der zu erwerbende Support sowie die zu zahlenden Gebühren festgelegt sind.
"Produkt" ist der Objektcode der Software und die gesamte an den Kunden gelieferte Begleitdokumentation, einschließlich aller von NAKIVO an den Kunden im Rahmen des Supports gelieferten Elemente.
"Support" ist das Programm für Supportleistungen, wie in diesem Vertrag näher beschrieben.
2. SCOPE
Lizenzierung und Support werden ausschließlich durch die Ausführung von Aufträgen gewährt. Jeder Auftrag gilt als eigenständiger Vertrag, der von jedem anderen Auftrag getrennt ist, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, und im Falle eines direkten Konflikts zwischen einem Auftrag und den Bedingungen dieser Vereinbarung haben die Bedingungen des Auftrags nur dann Vorrang, wenn der Auftrag von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei ausgeführt wird. Aufträge können im Rahmen dieser Vereinbarung von und zwischen (a) NAKIVO oder einem verbundenen Unternehmen von NAKIVO und (b) dem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen des Kunden erteilt werden. In Bezug auf eine Bestellung beziehen sich die Begriffe "NAKIVO" und "Kunde", wie sie in dieser Vereinbarung verwendet werden, auf die Unternehmen, die diese Bestellung ausführen, die Bestellung wird als zweiseitiger Vertrag zwischen diesen Unternehmen betrachtet, und NAKIVO stellt dem in der Bestellung genannten Kunden die damit verbundenen Lizenzierungs- und Support-Gebühren separat in Rechnung. Weder die Ausführung dieses Vertrags noch irgendetwas in diesem Vertrag verpflichtet eine der Parteien zum Abschluss von Aufträgen. Falls eine Bestellung von NAKIVO vorgeschlagen wird und als Angebot gilt, ist die Annahme eines solchen Angebots auf dessen Bedingungen beschränkt. Schlägt der Kunde eine Bestellung vor, indem er eine Bestellung einreicht, so ist NAKIVO unabhängig davon, ob NAKIVO diese Bestellung anerkennt, annimmt oder ganz oder teilweise ausführt, mit allen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen in der Bestellung einverstanden, mit Ausnahme derjenigen, die das Produkt, den Preis und die lizenzierte Kapazität in Übereinstimmung mit diesem Vertrag festlegen.
3. LIZENZIERUNG
Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages gewährt NAKIVO dem Kunden eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Permanente Lizenz (es sei denn, in einer Bestellung ist eine nicht-perpetente Lizenz vorgesehen), wie in der jeweiligen Bestellung angegeben, zur Ausübung der folgenden Rechte an dem Produkt bis zur lizenzierten Kapazität: (a) das Produkt zu kopieren, um es auf der eigenen oder gemieteten Hardware des Kunden in einer Einrichtung zu installieren, die dem Kunden im Gebiet gehört oder von ihm kontrolliert wird; (b) das Produkt ausschließlich für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen zu nutzen; und (c) eine Kopie des Produkts ausschließlich zu Archivierungszwecken zu erstellen (zusammen eine "Lizenz"). Verbundene Unternehmen dürfen die Produkte und den Support unter den Bedingungen dieses Vertrags nutzen und darauf zugreifen, und der Kunde ist für die Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags durch seine verbundenen Unternehmen verantwortlich.
4. EINSCHRÄNKUNGEN
Der Kunde wird nicht: (a) ein Produkt über die geltende lizenzierte Kapazität hinaus zu kopieren, zu betreiben oder zu nutzen; (b) Eigentums-, Titel-, Marken-, Patent- oder Urheberrechtshinweise ("Kennzeichnung") von einem Produkt zu ändern, zu löschen oder zu entfernen; (c) ein Produkt oder einen Teil eines Produkts zu kopieren, ohne alle Kennzeichnungen auf jeder Kopie oder Teilkopie zu reproduzieren; (d) den Quellcode eines Produkts zu disassemblieren, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, ihn aus dem Objektcode abzuleiten, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht trotz dieser Einschränkung ohne die Möglichkeit eines vertraglichen Verzichts ausdrücklich zulässig; (e) das Produkt zu vertreiben, zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren oder Dritten zur Verfügung zu stellen oder es in einem Servicebüro, einer Outsourcing-Umgebung oder für die Verarbeitung von Daten Dritter zu verwenden; (f) einem Dritten die Ergebnisse von Funktions- oder Leistungstests ohne vorherige schriftliche Genehmigung von NAKIVO zur Verfügung zu stellen; (g) zu versuchen, einen der Lizenzierungsmechanismen innerhalb des Produkts zu deaktivieren oder zu umgehen; oder (h) gegen sonstige in der Dokumentation enthaltene Nutzungsbeschränkungen zu verstoßen.
5. GARANTIE FÜR DIE LEISTUNG DES PRODUKTS
NAKIVO garantiert, dass: (a) das Produkt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der ersten Bestellung im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert; und (b) NAKIVO wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternommen hat, die mit den Industriestandards übereinstimmen, um nach Softwareviren zu suchen und diese zu entfernen; und (c) NAKIVO mit Ausnahme von Passwörtern, die für den Betrieb des Produkts erforderlich sein können, keinen Code eingefügt hat, der nicht in der Dokumentation beschrieben ist und der dazu dient, den normalen Betrieb der Produkte in Übereinstimmung mit der Lizenz zu löschen, zu stören oder zu deaktivieren. Diese Garantie gilt nicht für Probleme, die verursacht werden von: (a) Hardware; oder (b) andere Software als das Produkt; oder (c) Verwendung des Produkts oder Verwendung anderer Software als des Produkts ohne Installation der neuesten Sicherheits- und Zuverlässigkeits-Software-Updates; oder (d) missbräuchliche Verwendung des Produkts; oder (e) Verwendung des Produkts auf andere Weise als in der geltenden Lizenz vorgesehen; oder (f) Modifizierung des Produkts; oder (g) Ansprüche, die außerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden; oder (h) Ansprüche, die nicht in Übereinstimmung mit den nachstehend dargelegten Benachrichtigungs- und Zugangsanforderungen geltend gemacht werden. Es wird keine Garantie für zusätzliche lizenzierte Kapazität, Produkte, die im Rahmen der Lizenzierung bereitgestellt werden, oder Produkte, die gemäß Abschnitt 11 bereitgestellt werden, übernommen.
6. EINGESCHRÄNKTE RECHTSMITTEL
Die gesamte Haftung von NAKIVO und das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden im Falle einer Verletzung der oben genannten Garantie ist beschränkt auf: NAKIVO unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, damit das Produkt im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert, oder ersetzt das nicht konforme Produkt innerhalb einer angemessenen Zeitspanne. Wenn NAKIVO nicht in der Lage ist, das Produkt innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Zeitspanne in wesentlicher Übereinstimmung mit der Dokumentation zu bringen und das Produkt zu ersetzen, erstattet NAKIVO den vom Kunden für die Lizenz für dieses Produkt gezahlten Betrag. Die Rechte des Kunden und die Verpflichtungen von NAKIVO in diesem Abschnitt sind an die Bedingung geknüpft, dass der Kunde NAKIVO während des Gewährleistungszeitraums Folgendes gewährt: (a) uneingeschränkte Zusammenarbeit, (b) Zugang zum Produkt bei der Behebung von Reklamationen, (c) Zugang zur Hardware- und Softwareumgebung des Kunden für das Produkt und (d) eine schriftliche Mitteilung an die Rechtsabteilung von NAKIVO, die eine Mitteilung über die Reklamation, eine vollständige Beschreibung der angeblichen Mängel, die deren Reproduktion in der Entwicklungs- oder Support-Umgebung von NAKIVO ermöglicht, und einen spezifischen Verweis auf die Dokumentation enthält, gegen die sich die angeblichen Mängel richten.
7. VERZICHT AUF GARANTIEN
AUSSCHLUSS VON GARANTIEN. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN IN DIESER VEREINBARUNG WIRD DAS PRODUKT OHNE WEITERE GARANTIEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND NAKIVO, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND LIZENZGEBER LEHNEN ALLE ANDEREN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. NAKIVO GARANTIERT NICHT, DASS DER BETRIEB DES PRODUKTS UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST ODER DASS ALLE FEHLER BEHOBEN WERDEN KÖNNEN.
8. ZAHLUNGEN UND LIEFERUNG
Der Kunde zahlt jede Lizenz- und/oder Support-Gebühr nach Erhalt der Rechnung. Der Kunde zahlt oder erstattet NAKIVO oder, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, der zuständigen Regierungsbehörde Steuern jeglicher Art, einschließlich Umsatz-, Nutzungs-, Mehrwertsteuer-, Verbrauchs-, Zoll-, Quellen-, Vermögens- und anderer ähnlicher Steuern (mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von NAKIVO basieren), die im Zusammenhang mit der Lizenz und/oder den Support-Gebühren erhoben werden, die nicht auf diesen Steuern beruhen. Für Produkte, die elektronisch geliefert werden, verpflichtet sich der Kunde, NAKIVO auf Anfrage eine Dokumentation zur Verfügung zu stellen, die belegt, dass das bezeichnete Produkt elektronisch empfangen wurde. Wenn der Kunde ein Produkt in einem nicht-elektronischen Format annimmt, kann eine zusätzliche Gebühr anfallen, und es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, alle Umsatz-/Nutzungssteuerverpflichtungen, Bußgelder und Zinsen zu tragen. Der unbezahlte Saldo jeder verspäteten Zahlung wird mit einem Zinssatz verzinst, der dem niedrigeren Wert von 1 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag entspricht. Alle Produkte sind lizenziert FCA ("Free Carrier" gemäß Incoterms 2000) Versandstelle. Die Produkte werden an dem Datum abgenommen, an dem NAKIVO dem Kunden das Produkt entweder physisch oder durch Bereitstellung von Zugangscodes zum elektronischen Herunterladen liefert, je nachdem, was zuerst eintritt.
9. EIGENTUMSRECHTE UND VERTRAULICHKEIT
(a) NAKIVO, ihre verbundenen Unternehmen oder Lizenzgeber behalten alle Rechte, Titel und Interessen an dem Produkt, dem Support und allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten und Eigentumsrechten. Das Produkt und alle mit dem Produkt gelieferte Software von Dritten sind durch geltende Gesetze über Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, gewerbliche Schutzrechte und andere geistige Eigentumsrechte geschützt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Produktkennzeichnungen, Urheberrechte, Markenzeichen oder andere Hinweise von dem Produkt zu entfernen. NAKIVO behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. (b) "Vertrauliche Informationen" sind alle urheberrechtlich geschützten oder vertraulichen Informationen, die dem Empfänger ("Empfänger") vom Offenleger ("Offenleger") offengelegt werden, und umfassen unter anderem (i) alle Informationen, die sich auf die Finanzdaten, Kunden, Mitarbeiter, Produkte oder Dienstleistungen des Offenlegers beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwarecode, Flussdiagramme, Techniken, Spezifikationen, Entwicklungs- und Marketingpläne, Strategien und Prognosen; (ii) in Bezug auf NAKIVO und seine Lizenzgeber das Produkt und jegliche Software Dritter, die mit dem Produkt geliefert wird; und (iii) die Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über die Produktpreise. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht solche, von denen der Empfänger nachweisen kann, dass sie: (a) vor dem Erhalt vom Offenleger rechtmäßig in seinem Besitz waren, ohne dass er zur Vertraulichkeit verpflichtet war; (b) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt sind oder werden; (c) vom Empfänger rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden; oder (d) vom oder für den Empfänger unabhängig entwickelt wurden. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen des Offenlegenden nicht an Dritte weitergeben oder die vertraulichen Informationen unter Verletzung dieser Vereinbarung verwenden. Der Empfänger (i) wird in Bezug auf die vertraulichen Informationen des Offenlegenden das gleiche Maß an Sorgfalt und Schutz walten lassen, das er in Bezug auf seine eigenen vertraulichen Informationen walten lässt, und (ii) wird weder direkt noch indirekt vertrauliche Informationen des Offenlegenden offenlegen, kopieren, verbreiten, wiederveröffentlichen oder Dritten den Zugang dazu ermöglichen. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Empfänger berechtigt, vertrauliche Informationen des Offenlegenden an Mitarbeiter und Beauftragte des Empfängers weiterzugeben, die davon Kenntnis haben müssen, vorausgesetzt, dass diese Mitarbeiter und Beauftragten gesetzlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die im Wesentlichen den Bestimmungen dieser Vereinbarung entsprechen (und auf keinen Fall weniger Schutz bieten). (c) Benachrichtigungspflicht. Erlangt der Empfänger Kenntnis von einer unbefugten Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen des Offenlegers, so hat er den Offenleger unverzüglich und umfassend über alle ihm bekannten Tatsachen bezüglich einer solchen unbefugten Nutzung oder Offenlegung zu informieren. Wenn der Empfänger oder einer seiner Angestellten oder Beauftragten (durch mündliche Fragen, Verhöre, Auskunftsersuchen oder Dokumente in Gerichtsverfahren, Vorladungen, zivilrechtliche Ermittlungsersuchen oder andere ähnliche Verfahren) gezwungen ist, vertrauliche Informationen des Offenlegenden offenzulegen, wird der Empfänger die vertraulichen Informationen des Offenlegenden nicht offenlegen, ohne den Offenlegenden vorher in wirtschaftlich angemessener Weise schriftlich zu benachrichtigen, um dem Offenlegenden die Möglichkeit zu geben, eine Schutzverfügung oder ein anderes geeignetes Rechtsmittel einzulegen oder auf die Einhaltung dieser Bestimmung zu verzichten. In jedem Fall wird der Empfänger alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen des Offenlegers zu wahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zusammenarbeit mit dem Offenleger, um eine angemessene Schutzverfügung oder eine andere zuverlässige Zusicherung zu erhalten, dass die vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden. Ungeachtet des Vorstehenden erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass NAKIVO den Namen des Kunden in Kundenlisten aufnimmt.
10. SCHADENSERSATZAUSSCHLUSS; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
AUSSCHLUSS VON SCHADENERSATZANSPRÜCHEN; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN. MIT AUSNAHME VON VERLETZUNGEN DER LIZENZ (ABSCHNITT 3), DER LIZENZBESCHRÄNKUNGEN (ABSCHNITT 4), DER EIGENTUMSRECHTE UND DER VERTRAULICHKEIT (ABSCHNITT 9) UND VON VERLETZUNGSANSPRÜCHEN (ABSCHNITT 12) SIND WEDER DIE PARTEI NOCH IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER DIE LIZENZGEBER VON NAKIVO HAFTBAR FÜR (A) BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, STRAFENDE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG, DEM SUPPORT FÜR DAS PRODUKT ODER AUS MIT DEM PRODUKT GELIEFERTEM CODE ODER SOFTWARE VON DRITTEN ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, ENTGANGENE GEWINNE, VERLORENE COMPUTERBENUTZUNGSZEIT UND SCHÄDEN AN ODER VERLUST VON DATEN), SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, UND UNABHÄNGIG VON DER FAHRLÄSSIGKEIT EINER PARTEI ODER DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN AUS EINEM ANSPRUCH AUS UNERLAUBTER HANDLUNG ODER VERTRAGSRECHT RESULTIEREN, ODER (B) SCHÄDEN JEGLICHER ART IN EINER HÖHE, DIE DEN BETRAG DER TATSÄCHLICHEN, DIREKTEN SCHÄDEN BIS ZUR HÖCHSTGRENZE ÜBERSTEIGT. DER BEGRIFF "DECKELUNG" BEDEUTET (I) WENN NAKIVO DER ZAHLER IST, DEN VOM KUNDEN GEZAHLTEN BETRAG FÜR DIE LIZENZ FÜR DAS PRODUKT, DAS EINEN SOLCHEN SCHADEN VERURSACHT, UND (II) WENN DER KUNDE DER ZAHLER IST, DEN GRÖSSEREN BETRAG, DEN DER KUNDE FÜR DIE LIZENZ FÜR DAS PRODUKT, DAS EINEN SOLCHEN SCHADEN VERURSACHT, GEZAHLT HAT ODER ZAHLEN MUSS.
11. TESTVERSION UND KOSTENLOSE LIZENZ
NAKIVO kann nach eigenem Ermessen beschließen, dem Kunden Produkte ohne Bestellung und ohne Gebühr zur Verfügung zu stellen. Solche Produkte gelten als "Produkte" im Sinne dieser Vereinbarung, mit der Ausnahme, dass (a) sie dem Kunden ausschließlich zur Verfügung gestellt werden, damit er intern prüfen kann, ob er eine Lizenz für die Produkte gegen eine Gebühr erwerben möchte; und (b) die Lizenzdauer für solche Produkte fünfzehn (15) Tage oder eine andere von NAKIVO festgelegte Anzahl von Tagen beträgt; und (c) die Produkte "wie besehen" und ohne jegliche Garantie oder Support zur Verfügung gestellt werden; und (d) das Produkt nicht produktiv genutzt oder in irgendeiner Weise in die Geschäftsprozesse des Kunden einbezogen werden kann, es sei denn, sie werden ausdrücklich im Rahmen einer Bestellung lizenziert und bezahlt. NAKIVO ist berechtigt, alle Rechte und Lizenzen des Kunden an diesen Produkten zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht.
12. VERLETZUNGSANSPRÜCHE
Wenn ein Dritter einen Anspruch gegen den Kunden geltend macht, dass die Nutzung eines Produkts durch den Kunden in Übereinstimmung mit diesem Vertrag die Patent-, Geschäftsgeheimnis- oder Urheberrechte dieses Dritten verletzt ("Verletzungsanspruch"), dann wird NAKIVO auf eigene Kosten: (a) den Verletzungsanspruch abwehren oder beilegen; und (b) den Kunden für jeglichen Schadensersatz entschädigen, der dem Kunden aufgrund der Verletzung durch das Produkt endgültig zugesprochen wird. Die Verpflichtungen von NAKIVO gemäß diesem Abschnitt gelten nicht, wenn: (a) die Rechtsabteilung von NAKIVO keine unverzügliche, detaillierte schriftliche Mitteilung des Kunden über den Verletzungsanspruch erhält, (b) NAKIVO nicht in der Lage ist, die alleinige Kontrolle über die Verteidigung des Verletzungsanspruchs und alle Verhandlungen über dessen Beilegung oder Vergleich zu behalten, (c) NAKIVO nicht alle angemessene Unterstützung erhält, oder (d) der Verletzungsanspruch beruht auf (i) der Verwendung des Produkts in Kombination mit Produkten, die nicht von NAKIVO in der Produktdokumentation genehmigt wurden, (ii) dem Versäumnis des Kunden, Aktualisierungen des Produkts innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu verwenden, nachdem diese Aktualisierungen dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, oder (iii) dem Versäumnis des Kunden, das Produkt gemäß der Bestellung und in Übereinstimmung mit der Dokumentation zu verwenden. NAKIVO verpflichtet den Kunden nicht zu einer finanziellen Verpflichtung im Rahmen eines Vergleichs oder Kompromisses oder gibt im Namen des Kunden ein Anerkenntnis ab, ohne vorher die Zustimmung des Kunden einzuholen. Wenn NAKIVO nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass die Nutzung der Produkte aufgrund eines Verletzungsanspruchs oder eines potenziellen Verletzungsanspruchs eingestellt werden sollte, wenn ein zuständiges Gericht dem Kunden die Nutzung eines Produkts aufgrund eines Verletzungsanspruchs untersagt und NAKIVO nicht in der Lage ist, die Aussetzung oder Aufhebung einer solchen Verfügung zu erwirken, oder wenn NAKIVO einen Verletzungsanspruch zu Bedingungen regelt, die den Kunden zur Einstellung der Nutzung des Produkts verpflichten würden, wird NAKIVO auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen: (a) das Produkt modifizieren oder ersetzen, (b) das Recht zur weiteren Nutzung des Produkts verschaffen, oder (c) falls nach angemessenem Ermessen von NAKIVO weder (a) noch (b) wirtschaftlich angemessen ist, (i) die Lizenz des Kunden für das Produkt für alle Permanenten Lizenzen kündigen und (ii) den Kunden für alle nicht-perpetuellen Lizenzen von seiner Verpflichtung zu zukünftigen Zahlungen für das Produkt befreien. Dieser Abschnitt enthält die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden und die alleinige Haftung von NAKIVO für Ansprüche wegen Rechtsverletzungen.
13. KÜNDIGUNG
Mit einer schriftlichen Vorankündigung von dreißig (30) Tagen kann jede Partei diese Vereinbarung mit Wirkung für die Zukunft kündigen; eine solche Kündigung hat jedoch keine Auswirkungen auf Aufträge, die von den Parteien vor dem Datum des Inkrafttretens ausgeführt wurden, und solche Aufträge bleiben gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam. NAKIVO kann: (i) eine Bestellung und die Lizenzen für die Produkte auf dieser Bestellung kündigen, wenn der Kunde die im Rahmen dieser Bestellung fälligen Gebühren nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von NAKIVO über die Nichtzahlung bezahlt; (ii) eine oder alle Bestellungen, Lizenzen für die Produkte und/oder diese Vereinbarung ohne Vorankündigung oder Nachfrist kündigen, wenn der Kunde die geistigen Eigentumsrechte von NAKIVO, seinen verbundenen Unternehmen oder Lizenzgebern verletzt oder die Produkte außerhalb des Geltungsbereichs der geltenden Lizenzen verwendet; oder (iii) alle Lizenzen und diesen Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, wenn der Kunde einen anderen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung des Kunden durch NAKIVO behebt. Bei Beendigung einer Lizenz wird der Kunde die betreffenden Produkte unverzüglich deinstallieren und nicht mehr verwenden, und auf Verlangen von NAKIVO wird er diese Produkte zusammen mit allen zugehörigen Dokumentationen und Kopien unverzüglich an NAKIVO zurückgeben oder deren Vernichtung schriftlich bestätigen. Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen, während eines Zeitraums, in dem die Erfüllung durch Umstände verzögert wird, die außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegen.
14. AUDIT
Auf Verlangen von NAKIVO, nicht öfter als einmal in dreißig (30) Tagen, erklärt sich der Kunde bereit, NAKIVO periodische Produktnutzungsberichte, die von bestimmten Produkten (sofern verfügbar) erstellt werden, oder schriftliche Berichte, die manuell oder elektronisch erstellt werden und die Nutzung der Produkte durch den Kunden angeben, zu liefern. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass NAKIVO auf Verlangen von NAKIVO höchstens einmal innerhalb von neunzig (90) Tagen während der üblichen Geschäftszeiten ein Audit in den Räumlichkeiten des Kunden durchführt, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags sicherzustellen. Der Kunde erklärt sich bereit, bei einer solchen Prüfung zu kooperieren und angemessenen Zugang zu seinen Informationen und Systemen zu gewähren. Sollte eine Prüfung ergeben, dass der Kunde die lizenzierte Kapazität für ein Produkt überschritten hat, erklärt sich der Kunde bereit, die entsprechenden Gebühren für zusätzliche Kapazität zu zahlen. Übersteigt die zu niedrig angegebene Kapazität 5 % der lizenzierten Kapazität der betreffenden Produkte, erklärt sich der Kunde bereit, auch die angemessenen Kosten von NAKIVO für die Durchführung des Audits zu übernehmen.
15. AUSFUHRKONTROLLEN
Von der Nutzung der Technologie (wie unten definiert) erkennt der Kunde an, dass er für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten und aller anderen relevanten Länder in Bezug auf Exporte und Reexporte verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt Softwarecode (der als NAKIVO-Produkt, durch Support/Wartung oder durch andere Dienste geliefert wird), technische Veröffentlichungen in Bezug auf den Softwarecode, wie z. B. Versionshinweise, Referenz-, Benutzer-, Installations-, Systemadministrator- und technische Richtlinien oder Dienste (zusammenfassend als "Technologie" bezeichnet) herunterzuladen, darauf zuzugreifen, zu lizenzieren oder anderweitig zu exportieren oder zu reexportieren, wenn dies gegen solche Gesetze und Vorschriften verstößt, einschließlich Vorschriften, die den Export in bestimmte eingeschränkte Länder ("eingeschränkte Länder") verbieten, oder ohne eine schriftliche staatliche Genehmigung, die von solchen anwendbaren Gesetzen gefordert wird. Die Liste der eingeschränkten Länder kann sich von Zeit zu Zeit ändern und tut dies auch. Derzeit umfasst sie Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien. Insbesondere, aber ohne Einschränkung, darf die Technologie weder direkt noch indirekt, auch nicht über Fernzugriff, heruntergeladen, heruntergeladen, lizenziert, übertragen oder anderweitig exportiert oder reexportiert werden (a) in ein eingeschränktes Land oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner eines eingeschränkten Landes; (b) an eine Person, die auf der Liste des U.S. Liste des US-Finanzministeriums der "Specially Designated Nationals" oder "Other Blocked Persons", der "Denied Parties List", der "Entity List" oder der "Unverified List" des US-Handelsministeriums aufgeführt sind, oder (c) an oder für eine proliferationsbezogene Endverwendung (Atomwaffen, Raketentechnologie oder chemische/biologische Waffen). Durch das Herunterladen, die Lizenzierung und/oder die Nutzung der Technologie sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (w) er sich nicht in einem eingeschränkten Land befindet, nicht unter der Kontrolle eines solchen Landes steht, nicht im Namen eines solchen Landes handelt und kein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes ist; (x) der Kunde nicht auf einer der unter (b) aufgeführten Listen steht; (y) der Kunde nicht an einer unter (c) aufgeführten Endnutzung beteiligt ist; und (z) keine US-Bundesbehörde seine Exportprivilegien ausgesetzt, widerrufen oder verweigert hat. Der Kunde stimmt zu, dass alle Rechte zur Nutzung der Technologie unter der Bedingung gewährt werden, dass diese Rechte verfallen, wenn er diese Bedingungen nicht einhält.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurde eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck eingeführt, und es wird erklärt, dass diese Technologie nur für zivile Zwecke bestimmt ist. Daher erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die von ihm kontrollierte Technologie weder direkt noch indirekt an eine militärische Einrichtung oder eine andere Einrichtung für militärische Zwecke, einschließlich staatlicher Sicherheitskräfte im Sinne dieses Abkommens, zu lizenzieren, herunterzuladen oder weiterzugeben, noch wissentlich eine Technologie an Endnutzer zur Verwendung in Verbindung mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder Raketen, die solche Waffen einsetzen können, weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, (a) keine Technologie an eine Einrichtung zu exportieren oder zu reexportieren, die ihren Sitz in China hat und sich selbst als "Institut(e)" oder "Akademie(n)" bezeichnet; oder (b) keine Technologie wissentlich in ein Land zu exportieren oder zu reexportieren, das den Sanktionen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der Organisationen für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa unterliegt, ohne zuvor eine validierte Lizenz zu erhalten.
16. GELTENDES RECHT
Diese Vereinbarung unterliegt dem geltenden materiellen Recht, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Grundsätze: (a) im Bundesstaat Nevada, wenn Sie die Lizenz in den Vereinigten Staaten, Puerto Rico oder einem Land in Mittel- oder Südamerika erworben haben; (b) in der Provinz Ontario, wenn Sie die Lizenz in Kanada erworben haben (die Unterabschnitte (a) und (b) werden zusammen als "Region Amerika" bezeichnet); (c) in Singapur, wenn Sie die Lizenz in Japan, Südkorea, der Volksrepublik China, den Sonderverwaltungsregionen Hongkong oder Macau, Taiwan, den Philippinen, Indonesien, Malaysia, Myanmar, Singapur, Brunei, Vietnam, Kambodscha, Laos, Thailand, Indien, Pakistan, Australien, Neuseeland, Papua-Neuguinea oder einem der pazifischen Inselstaaten (zusammen die Region Asien-Pazifik") erworben haben; oder (d) in Kiew, Ukraine, wenn Sie die Lizenz in einem anderen, oben nicht beschriebenen Land erworben haben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich in seiner Gesamtheit abgelehnt.
17. SCHIEDSGERICHT
ALLE STREITIGKEITEN, ANSPRÜCHE ODER RECHTSSTREITIGKEITEN ZWISCHEN DEM KUNDEN UND NAKIVO, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER VERLETZUNG ODER ANGEBLICHEN VERLETZUNG DERSELBEN ERGEBEN, WERDEN DURCH EIN VERBINDLICHES SCHIEDSVERFAHREN IN ENGLISCHER SPRACHE ENTSCHIEDEN. DAS SCHIEDSVERFAHREN FINDET IN NEVADA, CLARK COUNTY, U.S.A., NACH DEN GELTENDEN HANDELSRECHTLICHEN ODER INTERNATIONALEN REGELN DER AMERIKANISCHEN SCHIEDSGERICHTSVEREINIGUNG STATT. DIE KOSTEN DES SCHIEDSVERFAHRENS WERDEN BIS ZUM SCHIEDSSPRUCH DES SCHIEDSRICHTERS ZU GLEICHEN TEILEN GETRAGEN. DER SCHIEDSSPRUCH IST ENDGÜLTIG UND FÜR DIE PARTEIEN BINDEND UND KANN VOR KEINEM GERICHT ANGEFOCHTEN WERDEN. ER KANN VOR JEDEM ZUSTÄNDIGEN GERICHT VOLLSTRECKT WERDEN. NICHTS IN DIESER VEREINBARUNG HINDERT EINE PARTEI DARAN, BEI EINEM FÜR DIE PARTEIEN UND DEN STREITGEGENSTAND ZUSTÄNDIGEN GERICHT EINEN UNTERLASSUNGSANSPRUCH GELTEND ZU MACHEN, WENN DIES ZUM SCHUTZ DER VERTRAULICHEN INFORMATIONEN, DES EIGENTUMS ODER ANDERER EIGENTUMSRECHTE EINER PARTEI ERFORDERLICH IST. ALLE SCHIEDSVERFAHREN WERDEN VERTRAULICH DURCHGEFÜHRT, UND DIE PARTEI, DIE IM SCHIEDSVERFAHREN OBSIEGT, HAT DAS RECHT, IHRE ANGEMESSENEN ANWALTSGEBÜHREN UND DIE IN DIESEM ZUSAMMENHANG ENTSTANDENEN NOTWENDIGEN KOSTEN VON DER ANDEREN PARTEI WIEDERHERZUSTELLEN.
18. U.S. BUNDESERWERBE
Dieser Artikel findet Anwendung auf alle Beschaffungen des kommerziellen Produkts, das Gegenstand dieser Vereinbarung ist, von oder im Namen der Bundesregierung oder von Hauptauftragnehmern oder Unterauftragnehmern (auf jeder Ebene) im Rahmen von Verträgen, Zuschüssen, Kooperationsvereinbarungen oder anderen Aktivitäten mit der Bundesregierung. Von der Regierung wird hiermit akzeptiert, dass das Produkt als "kommerziell" im Sinne der für diese Beschaffung geltenden Beschaffungsvorschriften gilt. Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten für die Nutzung und Weitergabe des Produkts durch die Regierung und haben Vorrang vor allen entgegenstehenden Vertragsbedingungen. Sollte die von dieser Vereinbarung gewährte Lizenz nicht den Bedürfnissen der Regierung entsprechen oder in irgendeiner Hinsicht mit dem Bundesrecht unvereinbar sein, verpflichtet sich die Regierung, das Produkt unbenutzt an NAKIVO zurückzugeben. Die folgende zusätzliche Erklärung gilt nur für Beschaffungen, die von DFARS Unterabschnitt 227.4 (Oktober 1988) geregelt werden: "Eingeschränkte Rechte - Die Nutzung, Vervielfältigung und Offenlegung durch die Regierung unterliegt den in Unterabsatz (c)(1)(ii) der Klausel über Rechte an technischen Daten und Computersoftware in DFARS 252.227-7013 (Okt. 1988) dargelegten Einschränkungen.
19. NAKIVO-EINHEITEN
Die folgenden Lizenzierungsstellen gelten für diese Vereinbarung: Gebiet: Weltweit Lizenzierung: NAKIVO, Inc.
Adresse des Lizenzierungsunternehmens: 4894 Sparks Blvd. Sparks, NV USA 89436-8202
20. ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNGEN
Der Kunde darf ein Produkt nicht getrennt von der jeweiligen Vereinbarung und Lizenz abtreten oder übertragen, und er darf eine Vereinbarung oder eine Lizenz nicht abtreten oder übertragen, es sei denn, es handelt sich um eine Fusion mit einem Dritten oder um eine Übertragung des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Vermögens des Kunden an einen Dritten, der alle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Kunden aus der Vereinbarung und der Lizenz übernimmt und sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, an alle Bedingungen der Vereinbarung und der Lizenz gebunden zu sein und diese einzuhalten. Jeder Versuch, einen Vertrag oder eine Lizenz unter Verstoß gegen diese Bestimmung abzutreten oder zu übertragen, ist null und nichtig und wird als Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von NAKIVO oder als Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der Lizenz behandelt.
21. VERSCHIEDENE BEGRIFFE
Der Verzicht einer Partei auf die Verletzung einer Bedingung dieser Vereinbarung ist nicht als Verzicht auf eine weitere oder nachfolgende Verletzung auszulegen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die Parteien bestätigen, dass sie diese Vereinbarung gelesen haben und stimmen zu, dass sie die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung ist und alle früheren oder gleichzeitigen Verhandlungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung ersetzt. Diese Vereinbarung kann nur in schriftlicher Form und mit Unterschrift beider Parteien geändert oder widerrufen werden. Die in einem Rechtsstreit obsiegende Partei ist berechtigt, ihre Anwaltsgebühren und Kosten von der anderen Partei wiederherzustellen. Soweit NAKIVO Produkte Code von Dritten enthalten: wenn (a) ein solcher Drittanbietercode zur Verwendung mit einem Produkt bereitgestellt wird, darf er nur mit diesem Produkt verwendet werden, sofern in der Dokumentation nichts anderes vorgesehen ist; und (b) die Dokumentation Bestimmungen enthält, die sich auf einen solchen Drittanbietercode beziehen, gelten diese Bestimmungen für den Drittanbietercode anstelle der Bestimmungen der geltenden Bestellung und dieser Vereinbarung; mit der Ausnahme, dass die Bedingungen Dritter nicht (i) die dem Kunden von NAKIVO gewährten Rechte oder die von NAKIVO in der jeweiligen Bestellung oder diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen in Bezug auf ein Produkt aufheben oder ändern oder (ii) zusätzliche Einschränkungen für die Nutzung des Produkts durch den Kunden auferlegen. Unter bestimmten Umständen, in der Regel entweder aus Gründen der Kundenfreundlichkeit oder um der Verpflichtung nachzukommen, den Quellcode unter bestimmten Lizenzbedingungen zur Verfügung zu stellen, vertreibt NAKIVO an Kunden kostenlos Produkte, die nicht von einer Bestellung oder diesem Vertrag geregelt werden. Diese Produkte werden getrennt von den NAKIVO-Produkten vertrieben, unterliegen den Lizenzbedingungen, die ihnen beigefügt sind, und werden von NAKIVO WIE BESEHEN, WO BESEHEN und OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART, OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN UND DES TITELS bereitgestellt. Die Parteien haben vereinbart, dass dieses Abkommen und die damit zusammenhängenden Dokumente in englischer Sprache abgefasst werden.
22. SUPPORT FÜR
Der Kunde kann im Rahmen einer Bestellung NAKIVO Supportleistungen ("Support") erwerben. Sobald der Support für ein Produkt erworben wurde, ist der Kunde automatisch für den monatlichen oder jährlichen Support für die gesamte lizenzierte Kapazität dieses Produkts angemeldet, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Support für die gesamte lizenzierte Kapazität eines Produkts mindestens dreißig (30) Tage vor dem nächsten Jahrestag des Supports schriftlich an. Die monatliche oder jährliche Gebühr für den Support wird zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart. NAKIVO kann seine Support-Bedingungen mit Wirkung zum Jahrestag des Supports des Kunden ändern. NAKIVO behält sich das Recht vor, den Support für ein Produkt einzustellen, wenn NAKIVO solche Dienstleistungen generell für alle Lizenznehmer dieses Produkts einstellt. Kunden, die den Support nicht in Anspruch genommen haben, erhalten bis zur Erneuerung des Supports keine neuen Lizenzschlüssel (einschließlich Lizenzzusammenführungen und Upgrades von Ausgaben). Wenn der Support eingestellt wird und der Kunde sich erneut für den Support anmeldet, kann NAKIVO dem Kunden eine Wiederaufnahmegebühr berechnen.
23. ZUSÄTZLICHE BEGRIFFE
Die folgenden zusätzlichen Bestimmungen werden in diese Vereinbarung aufgenommen.
a. DEFINITIONEN. Die nachstehend aufgeführten Begriffe haben die angegebene Bedeutung, unabhängig davon, ob sie großgeschrieben sind.
"Computer" oder "Server" hat die in der Computerindustrie allgemein übliche Bedeutung, d.h. eine einzelne Maschine, sei es eine zentrale Verarbeitungseinheit, wie z.B. ein Großrechner, oder eine Maschine mit verteilten Systemen, wie z.B. ein Unix- oder Intel-basierter Server. Ein Großrechner ist ein einzelner Großrechner mit einem oder mehreren Prozessoren oder Motoren.
"Unternehmen" ist die Umgebung, die aus der gesamten Hardware besteht, die dem Kunden im Gebiet gehört oder von ihm geleast wird.
b. LIZENZIERUNGSBESCHRÄNKUNGEN. Die folgenden Einschränkungen gelten für bestimmte Produkte. Jede "NAKIVO Backup & Replikation"-Lizenz ist auf die Nutzung pro CPU - Unterkapazität oder pro Computer - Unterkapazität beschränkt.
c. MASSEINHEITEN. Die folgenden Maßeinheiten gelten für bestimmte Produkte.
pro CPU - Volle Kapazität: Eine Lizenz ist für die Gesamtzahl der aktiven, physischen CPUs in jedem Computer erforderlich, auf dem das Produkt per Fernzugriff oder lokal Backup- oder Replikationsaufgaben durchführt. "CPU" bezeichnet einen physischen Prozessor oder eine Zentraleinheit in einem bestimmten Computer, der/die die logischen Schaltkreise enthält, die die Anweisungen der Programme eines Computers ausführen, und bezieht sich auf den "Sockel", der einen oder mehrere Prozessorkerne enthalten kann.
pro CPU - Unterkapazitäten: Eine Lizenz ist für alle aktiven, physischen CPUs erforderlich, auf denen das Produkt per Fernzugriff oder lokal Backup- oder Replikationsaufgaben durchführt. "CPU" bezeichnet einen physischen Prozessor oder eine Zentraleinheit in einem bestimmten Computer, der/die die logischen Schaltkreise enthält, die die Anweisungen der Programme eines Computers ausführen, und bezieht sich auf den "Sockel", der einen oder mehrere Prozessorkerne enthalten kann.
pro Computer - Volle Kapazität: Eine Lizenz ist für alle aktiven Computer (virtuell oder physisch) erforderlich, auf denen sich das Produkt befindet und auf denen das Produkt per Fernzugriff oder lokal Backup- oder Replikationsaufgaben durchführt.
pro Computer - Unterkapazitäten: Eine Lizenz ist für alle aktiven Computer erforderlich, auf denen das Produkt per Fernzugriff oder lokal Backup- oder Replikationsaufgaben durchführt.
SIE STIMMEN ZU, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN HABEN UND SICH DARAN GEBUNDEN HABEN, ALS HÄTTEN SIE DIESE VEREINBARUNG SCHRIFTLICH UNTERSCHRIEBEN. WENN SIE IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS HANDELN, GARANTIEREN SIE, DASS SIE BEFUGT SIND, DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG FÜR DIESES UNTERNEHMEN ZU AKZEPTIEREN.